Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Die Nachahmung eines Stadtwappens ist nicht als Marke schutzfähigveröffentlicht am 16. Juni 2014
BPatG, Beschluss vom 27.11.2013, Az. 29 W (pat) 165/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 S. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Nachahmung eines Stadtwappens (hier: der Stadt Köln) ein Schutzhindernis für eine Markeneintragung darstellt und einem Löschungsantrag für eine solche bereits eingetragene Marke stattzugeben ist. Es handele sich bei einem Stadtwappen um eine besondere Form von staatlichen Hoheitszeichen, für welche eine Eintragung generell unzulässig ist. Zum Volltext der Entscheidung: