Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Die Marke „Super Bayern“ ist wegen Ausbeutung der Marke „FC Bayern München“ zu löschenveröffentlicht am 8. Juni 2015
BPatG, Beschluss vom 17.03.2015, Az. 27 W (pat) 110/12
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG, § 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „Super Bayern“ mit blau-weiß-rotem Logo und Fußball in der Mitte zu löschen ist. Die Marke nutze die Wertschätzung der bekannten Wort-/Bildmarke „FC Bayern München“ in unlauterer Weise aus, um von deren Ansehen zu profitieren. Durch Form- und Farbgebung des Logos sei eine bewusste Annäherung an die ältere Marke erfolgt, um diesen Effekt herbeizuführen. Zum Volltext der Entscheidung: