Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamburg: Noch kein Urheberrechtsverstoß, wenn Stadtplanausschnitte unter Umgehung der Startseite des Anbieters dargestellt werdenveröffentlicht am 29. Dezember 2009
OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.08, Az. 5 U 68/07
§§ 95 a Abs. 2 Satz 2, Abs. 2; 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine zeitlich begrenzt vergebene Session-ID, welche es verhindert, dass Bildmaterial direkt verlinkt wird, keine wirksame technische Sicherungsmaßnahme im Sinne von § 95a UrhG darstellt und eine direkte Verlinkung des Materials nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Erfolglos geklagt hatten die Betreiber der Seite www.stadtplandienst.de
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