IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. September 2011

    Wie heise berichtet, haben die Briten wenig Toleranz für so genannte Trolle im Internet (zur Definition vgl. hier), welche zur eigenen Erheiterung andere Menschen in Internetforen oder Blogs provozieren. Viele verlassen sich dabei auf die Anonymität im Internet. Doch wie im Falle eines 25-jährigen Briten kann es auch anders aussehen: Der Mann hatte u.a. auf Facebook gezielt Trauerseiten kürzlich Verstorbener gesucht und die Hinterbliebenen mit geschmacklosen Kommentaren malträtiert. In England existiert jedoch ein auch auf solche Fälle anwendbares Gesetz, welches ein Richter in Reading nun dazu nutzte, den Missetäter für 18 Wochen hinter Gittern zu stecken und ihm zudem die Nutzung von Facebook, Twitter und ähnlichen Seiten für 5 Jahre zu verbieten. Dazu sagen wir: Daumen hoch!

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