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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. April 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.03.2015, Az. 6 U 218/14
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 4 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 3 ProdSG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Rechtsmissbrauch durch eine umfangreiche gerichtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen wegen mangelnder CE-Kennzeichnung nicht per se rechtsmissbräuchlich ist. Wende der Beklagte dies ein und stütze den Vorwurf damit, dass das Verhalten außer Verhältnis zum Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehe, müsse er dies darlegen können. Die bloße Behauptung, dass das Unternehmen seitens seines Prozessbevollmächtigten von Kostenrisiken freigestellt werde, genüge nicht. Die Substantiierung eines Rechtsmissbrauchs sei der Beklagten vorliegend nicht gelungen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. November 2008

    Mittels der Software XPIDER (eXtended sPIDER), einem sog. Webcrawler, der von der Deutsche Börse Systems entwickelt wurde und von der entory AG vertrieben wird, können Finanzbehörden selbstständig Informationen über Onlinehändler und deren Verkaufsaktivitäten sammeln und anhand vom Benutzer festgelegter Kriterien auswerten (XPIDER). Laut Antwort der Bundesregierung (16/7978) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/7782) werde mit Hilfe des XPIDER-Systems „das Internet nach Unternehmern durchsucht, die im elektronischen Geschäftsverkehr tätig und in Deutschland steuerpflichtig sind. Das System sei in der Lage, automatisiert Internetseiten zu identifizieren, die anhand vorgegebener eindeutiger Merkmale auf eine unternehmerische Tätigkeit schließen lassen. Das System sei in der Lage, Angebote und Verkäufe aus Online-Verkaufs- und Versteigerungsplattformen anbieterbezogen zu bündeln. Nach den Käufern der im elektronischen Geschäftsverkehr angebotenen Waren und Dienstleistungen werde dagegen nicht gesucht“. Das Bundesfinanzministerium nutzt die Software gegenwärtig in einer deutlich modifizierten Version. Im Zeitraum Februar 2006 – Januar 2008 soll der XPIDER täglich bis zu 100.000 Internetseiten geprüft haben, um Online-Verkäufern auf die Spur zu kommen, welche Steuern hinterziehen könnten. Ein erster Hinweis auf diese Praktiken findet sich u.a. bei onlinemarktplatz.de (Steuersünder).

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