IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer lange Arm US-amerikanischer Gerichte soll bis nach Deutschland reichen. Ein Gericht im US-Bundesstaat Washington hat Motorola verboten, gegen Microsoft im Ausland, auch Deutschland, ein gerichtliches Verkaufsverbot für Hard- und Softwareprodukte zu erwirken. Es handelt sich um eine „einstweilige Sicherungsmaßnahme“, die aufrecht erhalten bleiben soll, bis gerichtlich festgestellt worden ist, ob Motorola die eigene Zusage erfüllt hat, Patente zum Videostandard H.264, der als Allgemeinstandard gilt, zu angemessenen Preisen fremden Herstellern zur Verfügung zu stellen. Um Motorola nicht gänzlich schutzlos zu stellen, hat Microsoft 100 Mio. US-Dollar als Sicherheit zu hinterlegen, falls sich das Verhalten von Motorola als rechtskonform erweisen sollte. Weiteres findet sich bei Golem (hier).

  • veröffentlicht am 8. März 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012, Az. 14c O 302/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG; § 42 GeschmMG

    Das LG Düsseldorf teilt per Pressemitteilung mit, dass die Produktgestaltung eines Puddings „Flecki“ mit Abbildung einer (Comic-)Kuh nicht die Rechte eines namhaften Herstellers verletzt, der seinerseits einen Schoko-Vanille-Pudding mit Abbildung der Kuh „Paula“ vertreibt. Das Gericht hat sich mit den konkreten Gestaltungen auseinandergesetzt und ist zu dem Schluss gekommen, dass zwischen beiden Produkten ausreichend Unterschiede bestehen, um eine Geschmacksmusterverletzung und eine wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung und/oder Rufausbeutung auszuschließen. Im Vergleich der Produkte ergebe sich kein übereinstimmender Gesamteindruck und „Flecki“ wirke auch nicht wie die für einen Discount-Supermarkt verwendete so genannte Zweitmarke von „Paula“, so dass der Verkehr nicht davon ausgehe, dass „Flecki“ von demselben Hersteller stamme. Unterschiedlich sei beispielsweise – abgesehen von der Gestaltung der Kühe selbst – auch die Maserung des Puddings sowie die Verpackungsgröße.

  • veröffentlicht am 7. Juli 2009

    Die Internetauktionsplattform eBay ruft zum Unterschriften sammeln auf: Nach Information des Nachrichtenmagazins heise (JavaScript-Link: heise) sind immer mehr Händler unzufrieden mit Beschränkungen durch Markenhersteller. Viele dieser Hersteller wollen nicht, dass ihre Produkte bei eBay vertrieben werden und legen den Händlern strenge Restriktionen oder Verkaufsverbote auf. Sowohl für Händler als auch für Schnäppchenjäger ist dies von Nachteil. Eine von ebay beauftragte Studie ergab, dass bereits fast die Hälfte der deutschen Online-Händler bereits einmal beim Verkauf bestimmter Produkte gestoppt worden sei. Deswegen sammelt eBay jetzt Unterschriften seiner Mitglieder, um damit in Brüssel auf die Änderung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zu drängen. Gelingt dies, kommt dies sowohl den Verbrauchern, die mehr günstige Angebote nutzen können, als auch den Händlern und eBay selbst zu Gute.

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