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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Coburg, Urteil vom 12.12.2008, Az. 32 S 69/08
    §§ 447, 475 BGB

    Nach einer Pressemitteilung des LG Coburg vom 19.12.2008 haftet ein Onlinehändler gegenüber dem Käufer, wenn er die Versicherung des Versandes übernimmt, bei einem späteren Verlust der Ware die Versicherung des Onlinehändlers auf Grund der konkreten Versicherungsbedingungen einen Schadensausgleich aber ablehnt. Es sei Sache des Onlinehändlers, so das LG Coburg, sich bei dem Paketunternehmen zu vergewissern, ob die Ware (hier: ein Goldbarren) tatsächlich von der Transportversicherung erfasst sei. Tue er dies nicht, weiche er von der vereinbarten Art der Versendung ab, weshalb er dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet sei. Der Onlinehändler war noch der Rechtsansicht, mit Übergabe des Paketes an das Transportunternehmen sei er von jeder Haftung frei geworden. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Pressemitteilung des LG Coburg). Die Coburger Richter bestätigten damit ein Urteil des AG Coburg, Urteil vom 12.06.2008, Az. 11 C 1710/07.

  • veröffentlicht am 22. Juli 2008

    Die Internethandelsplattform eBay hat bekannt gegeben, dass seit dem 20.07.2008 neue nationale und internationale Versandarten auf eBay.de gelten (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Versandservices). Diese Änderungen sind indes auf die deutsche Plattform beschränkt; die Plattformen ebay.ch und ebay.at in der Schweiz und Österreich bleiben demnach unverändert.

    Bis zum 20.07.2008 existierten bei ebay.de achtzehn nationale und elf internationale Versandarten. Diese Versandarten werden gelöscht, umbenannt oder durch neue Versandarten ergänzt. Seit dem 20.07.2008 gibt es lediglich noch zwölf nationale und acht internationale Versandarten. Unter obigem Link findet sich die Gegenüberstellung der neuen und alten Versandarten.

    Insbesondere wurden die Versandarten „Unversicherter Versand“ und „Versicherter Versand“ abgeschafft, welche in der Vergangenheit noch kostenpflichtig abgemahnt wurden. Beispielsweise hatte das LG Hamburg mit Beschluss vom 06.11.2007, Az. 315 O 888/07 und das LG Stuttgart (Beschluss vom 26.06.2008, Az. 35 O 66/08) noch entschieden, dass es irreführend sei, Verbrauchern die Versandart „versicherter Versand“ anzubieten, da der Online- händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB im Versandhandel mit Verbrauchern ohnehin das Versandrisiko trage.

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