Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: Fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten im Impressum ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 14. November 2012
KG Berlin, Beschluss vom 21.09.2012, Az. 5 W 204/12
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5a UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; § 312 c Abs. 1 BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 3 EGBGBDas KG Berlin hat entschieden, dass die fehlende Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Zwar werde dadurch gegen ein Informationsgebot verstoßen, dies sei jedoch nicht wettbewerbswidrig, da es sich nicht um eine Marktverhaltensregelung handele. Auch eine Irreführung liege nicht vor, da es sich nicht um eine wesentliche Information handele, durch die der Verbraucher von der Abgabe geschäftlicher Erklärungen abgehalten werde. Zum Volltext der Entscheidung: