Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Kassel: Rechtsinhaber kann nicht wegen Filesharings abmahnen, wenn er nicht die Rechte für einen digitalen Vertrieb des geschützten Werkes besitztveröffentlicht am 29. Juli 2015
AG Kassel, Urteil vom 14.04.2015, Az. 410 C 2230/14
§ 19a UrhG, § 97 UrhG; Art. 6 GGDas AG Kassel hat entschieden, dass die Klage einer Entertainment-Firma auf Schadensersatz wegen Filesharings eines Computerspiels zurückzuweisen ist, weil das klagende Unternehmen nicht die erforderlichen Rechte nachweisen konnte. Die Rechte für den digitalen Vertrieb des streitgegenständlichen Spiels lagen gerade nicht bei der Firma. Dies sei jedoch eine gegenüber dem Vertrieb verpackter Versionen abgrenzbare Nutzung. Bei Ausnahme des Internets von der Rechtsträgerschaft bestehe für die Klägerin gar nicht die Möglichkeit, Lizenzen weiterzugeben und daraus Schadensersatzansprüche abzuleiten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Zur Feststellung eines in der Vergangenheit bestehenden Rechtsverhältnisses im Urheberrechtveröffentlicht am 7. Januar 2013
LG Köln, Urteil vom 12.12.2012, Az. 28 O 1077/11
§ 256 ZPO, § 157 BGB, § 133 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass ein Rechtsschutzinteresse für die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses auch dann bestehen kann, wenn dieses Verhältnis in der Vergangenheit liegt. Vorliegend ging es um die Frage einer Weiter-/Unterlizensierung der Rechte an einer Fernsehserie. In mehreren Vertragswerken waren die Rechte weitergegeben worden. Aktuell habe die Klägerin zwar wohl keine Nutzungsrechte mehr, aber auf Grund bestehender Beteiligungen an Auswertungserlösen habe sie ein Interesse an der Feststellung, dass die Beklagte lediglich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrerseits Rechte hatte, die danach nicht mehr bestanden hätten. Zum Volltext der Entscheidung: