Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Das kommt mir doch bekannt vor … – Teillöschung der Marke „Vinea“ wegen Verwechslungsgefahrveröffentlicht am 2. Dezember 2013
BPatG, Beschluss vom 06.06.2013, Az. 30 W (pat) 550/11
§ 125 b Nr. 1 MarkenG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Eintragung der Wort-/Bildmarke „Vinea“ teilweise zu löschen ist, u.a. für Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen „Gesundheits- und Schönheitspflege“ oder „Ernährungsberatung“. Hier liege eine Verwechslungsgefahr zu der bekannten und prioritätsälteren Marke „Nivea“ vor. Zum Volltext der Entscheidung: