Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss für TV-Weiterübertragung über die Gemeinschaftsantenne keine GEMA-Gebühren zahlenveröffentlicht am 18. September 2015
BGH, Urteil vom 17.09.2015, Az. I ZR 228/14
§ 15 Abs. 3 UrhGDer BGH hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft für die Weiterübertragung der über die Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage per Satellit empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer der GEMA keine Vergütung schuldet. Zur Pressemitteilung Nr. 158/2015 vom 18.09.2015 hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Die unzutreffende Behauptung, Urheberrechte lizensieren zu dürfen, ist noch keine Urheberrechtsverletzungveröffentlicht am 10. Juli 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.11.2013, Az. 11 U 92/12
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB; § 97 UrhG; § 4 Nr. 1 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 9 UWG, § 10 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die bloße Behauptung, zur Lizensierung von Urheberrechten berechtigt zu sein, noch keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch handele es sich nicht um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Rechtekette im Urheberrecht muss lückenlos und substantiiert nachgewiesen werdenveröffentlicht am 14. April 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.03.2014, Az. 11 U 14/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 256 ZPO, § 2 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der substantiierte Nachweis einer lückenlosen Rechtekette für einen Schadensersatzanspruch erbracht werden muss, wenn der angeblich Berechtigte nicht selbst der Urheber eines geschützten Werkes ist. Dafür genüge die bloße Benennung von Zeugen nicht. Bei der mündlichen Übertragung von Nutzungsrechten müsse nicht nur ein Zeuge benannt werden, sondern auch dargelegt werden, wann mit wem unter welchen Umständen solche Gespräche geführt worden sein sollen. Eine solche Präzisierung müsse für jeden Schritt der Rechtekette erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Urheberrecht – Bei der Übertragung von Nutzungsrechten muss der Letzterwerber alle Vorstufen prüfenveröffentlicht am 26. Januar 2012
AG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2011, Az. 57 C 9013/09
§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG, § 72 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der in einer Rechtsübertragungskette Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken erlangt, die wirksame Rechtsübertragung in den Vorstufen prüfen muss und sich nicht auf Zusicherungen verlassen darf. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten sei ausgeschlossen. Vorliegend habe das Model, das auf dem streitgegenständlichen Foto abgebildet gewesen sei, behauptet, Inhaberin sämtlicher Rechte zu sein. Es sei jedoch für die Beklagte unschwer zu erkennen gewesen, dass die Abgebildete nicht gleichzeitig Fotografin und damit Urheberin gewesen sein könne. Demnach hätte sich die Beklagte nicht nur auf die Zusicherungen des Models verlassen dürfen, sondern hätte zumindest auch eine Prüfung der Rechte des Fotografen vornehmen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: