Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 13. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.07.2013, Az. 6 U 87/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Vorliegend wechselte ein Handelsvertreter ohne fristgemäße Kündigung zu einem neuen Geschäftsherrn. Da der neue Geschäftsherr den Vertreter zu diesem Schritt jedoch nicht verleitet hat, sondern lediglich davon profitierte, liege kein Fall des § 4 Nr. 10 UWG (gezieltes Behindern von Mitbewerbern) vor. Das Abwerben fremder Mitarbeiter sei auch grundsätzlich erlaubt, soweit keine unlauteren Mittel eingesetzt würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Die Abwerbung von Kunden ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässigveröffentlicht am 5. Oktober 2012
OLG München, Urteil vom 01.03.2012, Az. 23 U 3746/11
§ 4 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG, § 8 UWGDas OLG München hat entschieden, dass die Abwerbung von Kunden eines Mitbewerbers nicht per se unlauter und wettbewerbswidrig ist. Damit dies der Fall sei, müssten noch weitere, besondere Umstände hinzutreten. Grundsätzlich gehöre jedoch das Abwerben von Kunden zum Wesen des freien Wettbewerbs, und zwar auch dann, wenn die Kunden noch vertraglich an den Mitbewerber gebunden seien. Es sei daher nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer auf eine Vertragsauflösung der „fremden Kunden“ unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen hinwirke und zu eigenen Wettbewerbszwecken ausnutze. Zum Volltext der Entscheidung: