Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten und Whats-App-Nachrichtenveröffentlicht am 21. August 2015
LG Köln, Urteil vom 10.06.2015, Az. 28 O 547/14
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten und Whats-App-Protokolle betreffend die Beziehung eines bekannten Sportlers dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Über das Bestehen einer Beziehung hinaus seien seitens des Klägers keine Beziehungsdetails öffentlich gemacht worden, so dass keine Selbstöffnung vorliege, welche die Privatsphäre einschränke. Zum Volltext der Entscheidung: