Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zu den Voraussetzungen und Konsequenzen einer Beweisvereitelung im wettbewerbsrechtlichen Verfahrenveröffentlicht am 2. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 226/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 16c Abs. 2 S.1 PflSchG, § 286 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Beweisvereitelung durch eine Partei nicht zur Folge hat, dass der entsprechende Vortrag der beweispflichtigen Partei als bewiesen anzusehen ist. Vielmehr ist gleichwohl eine Beweiserhebung durchzuführen. Sind die Beweise der beweispflichtigen Partei nicht verfügbar oder stützt die Beweiserhebung nicht die behauptete Aussage, so kann eine Beweislastumkehr in Erwägung gezogen werden. Dann sind die Beweisangebote des Prozessgegners zu würdigen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Berlin: Kein Schadensersatz für East-Side-Gallery-Künstler nach Sanierungveröffentlicht am 25. Juni 2012
LG Berlin, Urteil vom 07.02.2012, Az. 15 O 199/11
§§ 12 ff UrhG
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Künstler, der dem Land Berlin die Zerstörung seines Werkes an der so genannten East-Side-Gallery (ein 1,3 Kilometer langes Stück der originalen Hinterlandmauer) im Rahmen von Sanierungsarbeiten vorwarf, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Künstler warf Berlin vor, sein Bild „Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern“ bei der Sanierung der Mauer-Reste nahe der Oberbaumbrücke mutwillig zerstört zu haben und sah sich dadurch in seinem Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt. 2009 sollte die blass und bröckelig gewordene Ausstellung restauriert werden, wobei die Künstler die Möglichkeit erhielten, ihre Bilder neu zu malen, anderenfalls sie mit der Zerstörung oder Reproduktion durch Dritte rechnen müssten. Der streitbare Künstler hatte die Neuschaffung seines Bildes abgelehnt, da „das geistige Band zwischen ihm und seinem Mauerbild irreversibel zerschnitten“ gewesen sei.