IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 12.03.2014, Az. 4 W 23/13
    § 104 Abs. 3 ZPO, § 567, § 569 ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Festsetzung der Testkaufkosten im Rahmen des gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens nicht von der Rückgabe des Testkaufgegenstands abhängig zu machen ist, wenn der Erstattungspflichtige keinen Herausgabeanspruch geltend macht. Im vorliegenden Fall ging es um einen nachgeahmte Marken-Jacke. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. April 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2008, Az. 10 W 64/08
    § 12 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass die Kosten für ein im Rahmen eines Testkaufs erworbenes Gerät lediglich Zug um Zug gegen Rückübertragung von Eigentum und Besitz am Gerät zu erstatten sind, wenn der Anspruch des ursprünglichen Verkäufers des Gerätes ohne weiteres konkretisierbar ist. Bereits das OLG München (Beschluss vom 16.03.2004, Az. 29 W 867/04) hatte in diesem Sinne entschieden. Unter anderem Andreas Giersch (Link: iPhone), Inhaber der deutschen Marke „Gmail“ hatte in der Vergangenheit (erfolglos) für die Kosten des Testkaufs Erstattung verlangt, ohne aber im Gegenzug das betreffende Gerät zurückgeben zu wollen.

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