Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Ein öffentliches Zugänglichmachen liegt auch dann vor, wenn der Inhalt nur über Direkteingabe der URL zugänglich istveröffentlicht am 2. April 2015
LG Berlin, Urteil vom 06.01.2015, Az. 15 O 412/14
§ 19a UrhG, § 97 UrhG, § 87f UrhGDas LG Berlin (Volltext unten) hat entschieden, dass ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19 a UrhG auch dann vorliegt, wenn der Inhalt nur über die Direkteingabe der Ziel-URL – also außerhalb „normaler“ Suchfunktion – zugänglich ist. (mehr …)
- BGH: „Verbreiten“ vs. „Öffentliches Zugänglichmachen“ bei kinderpornographischen Fotos / Strafrechtveröffentlicht am 2. Januar 2013
BGH, Urteil vom 27.06.2001, Az. 1 StR 66/01
§ 176a Abs. 2 StGB, § 184 Abs. 3 StGB
Der BGH hat entschieden, dass ein „Verbreiten“ von kinderpornographischen Schriften im Internet im Sinne von § 184 Abs. 3 Nr. 1 StGB bereits dann in Betracht kommt, wenn die Datei auf dem PC eines anderen Internetnutzers angekommen ist, ungeachtet der weiteren Frage, ob der andere Nutzer die Datei geöffnet hat oder nicht. Dagegen soll ein „Zugänglichmachen“ von kinderpornographischen Schriften im Internet im Sinne von § 184 Abs. 3 Nr. 2 StGB vorliegen, wenn eine Datei zum Lesezugriff ins Internet gestellt und dem Internetnutzer so die Möglichkeit des Zugriffs auf die Datei eröffnet wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - LG München I: Framing von Fotos von fremden Servern ist ein Urheberrechtsverstoßveröffentlicht am 12. Juli 2009
LG München I, Urteil vom 10.01.2007, Az. 21 O 20028/05
§ 19a UrhGDas LG München hat entschieden, dass in der unerlaubten Nutzung fremder Fotografien durch sog. Deeplinking ein Urheberrechtsverstoß in Form eines unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens liegt. Der Kläger stellte am 10.09.2003 fest, dass auf der Domain … .at, das Foto eines Fisches der Gattung „Rußnase“ zu sehen war. Das Foto war als so genanntes „frameset“ in die Seite eingebunden und nicht auf der Website … .at hinterlegt. Die Quelldatei stammte von der Website der Österreichischen Fischereigesellschaft. (mehr …)
- OLG Köln: Kein Recht zur Veröffentlichung des Mitarbeiter-Passfotos auf der Firmen-Website?veröffentlicht am 6. Januar 2009
OLG Köln, Urteil vom 19.12.2003, AZ 6 U 91/03
§§ 15, 16, 17, 60, 72, 97 UrhGDas OLG Köln hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass Passbilder, die ein Fotograf von Angestellten eines Unternehmens anfertigt, nicht ohne weiteres online gestellt werden dürfen. Das Urheberrechtsgesetz erlaube in § 60 UrhG lediglich die Vervielfältigung und unentgeltliche Weitergabe von Fotografien im nicht-gewerblichen Bereich. Werden Passbilder aber auf einer Firmenseite eingestellt, ist dies nicht mehr vom Schutzbereich von § 60 UrhG erfasst. Die Nutzungsrechte des Urhebers (Fotografen) gelten hier als vorrangig, wenn nicht vertraglich zwischen Urheber und Besteller/Abgebildetem eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
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