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01. bei Abmahnung

Montag, 28. April 2008 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Übersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema * Erste-Hilfe *

01. bei Abmahnung
02. bei Einstweiliger Verfügung
03. bei Domain-Blockade
04. bei Markenverletzung
05. bei Urheberrechtsverletzung
06. bei Sonstigem


WICHTIG:

Nach Erhalt einer wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlichen oder sonstigen Abmahnung ist von Ihnen eine Entscheidung erforderlich. Diese Entscheidung hat weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Sie sollten eine Abmahnung nicht unterschätzen. Falsch wäre es, wenn Sie das betreffende Schreiben unbeachtet lassen oder gar achtlos entsorgen würden. Ebenso falsch ist es in vielen Fällen aber auch, die in der Abmahnung ausgesprochenen Forderungen ohne weiteres zu erfüllen. Sie sollten möglichst umgehend die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Unsere Kanzlei verfügt über ein besonderes Know-How; Herr Dr. Damm ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Link: FA Gewerblicher Rechtsschutz) und Informationstechnologierecht (Link: FA IT-Recht). Einer unser Rechtsanwälte wird für Sie gerne prüfen, ob Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, ggf. welchen Inhalts, oder es auf eine einstweilige Verfügung bzw. eine Unterlassungsklage ankommen lassen. Die Kosten eines Rechtsanwalts treten gegenüber den möglichen Kosten einer späteren Vertragsstrafe oder eines gerichtlichen Verfahrens von mehreren tausend Euro regelmäßig zurück. Wir empfehlen Ihnen bei Erhalt einer Abmahnung folgende erste 6 Schritte:

1. SCHRITT:
Nehmen Sie keinen telefonischen Kontakt zum Rechtsanwalt des Gegners auf; durch einen Anruf können Sie Rechtsanwaltsgebühren auslösen. Versuchen Sie nicht, sich mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite zu einigen. Auch hierdurch können Sie unter Umständen weitere Rechtsanwaltsgebühren (Vergleichsgebühr) auslösen. Überlassen Sie die Kommunikation mit dem Gegner vollständig Ihrem Rechtsanwalt.

2. SCHRITT
Notieren Sie die
Frist, innerhalb derer Sie nach Aufforderung durch den Abmahner eine Unterlassungserklärung abgeben sollen.

3. SCHRITT:
Notieren Sie sich den Namen des Abmahners und den Namen des in seinem Auftrag handelnden Rechtsanwalts bzw. den Namen seiner Kanzlei.

4. SCHRITT:
Rufen Sie uns umgehend an (04321 / 39055-11). Unsere kostenpflichtige Rechtsberatung beginnt erst, nachdem Sie über die Kostenfolge informiert wurden und dieser zugestimmt haben. Die Sichtung Ihrer Unterlagen zur Prüfung der entstehenden Kosten ist gebührenfrei.

5. SCHRITT:
Sie erhalten unverzüglich einen erfahrenen und kompetenten
Gesprächspartner aus unserer Kanzlei, der Ihren Fall aufnimmt und bearbeitet.

6. SCHRITT:
Schicken Sie uns umgehend per Fax oder E-Mail Ihre Kontaktdaten, nämlich

Vorname
Nachname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
ggf. E-Mail-Adresse
ggf. Handy-Nummer
ggf. eBay-Mitgliedsname
ggf. Amazon-Mitgliedsname
ggf. URL Ihres Shops (z.B. www.meinshop.de)

soweit dies noch nicht in dem Telefonat mit unserer Kanzlei erfolgt ist. Schicken Sie uns umgehend die Abmahnung einschließlich aller Anlagen (Vollmacht, Kostennote des Abmahners, Beweismittel) per Fax oder E-Mail zu. Unsere Faxnummer erhalten Sie unter 04321 / 39055-11. Unsere E-mail Adresse lautet info[at]damm-legal.de, wobei Sie bitte die Zeichenfolge [at] durch das Zeichen @ ersetzen.

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (Link: Kontakt).

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
Telefax [auf Anfrage]

E-Mail: info[at]damm-legal.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.

Bürozeiten:
Montag - Freitag
09.00 - 13.00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Telefonische Beratung ohne Terminabsprache
Bürotermine nur nach Vereinbarung

Übersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema * Erste-Hilfe *

01. bei Abmahnung
02. bei Einstweiliger Verfügung
03. bei Domain-Blockade
04. bei Markenverletzung
05. bei Urheberrechtsverletzung
06. bei Sonstigem

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