VG Köln: Journalist der BILD-Zeitung hat gegen Polizeipräsidium Köln keinen Anspruch auf Herausgabe von Notruf-Tonbandaufzeichnungen

veröffentlicht am 19. September 2012

VG Köln, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 13 L 1121/12 – nicht rechtskräftig
§ 123 Abs. 1 S. 2 VwGO

Das VG Köln hat den Eilantrag eines Journalisten der Bild-Zeitung abgelehnt, der erfolglos vom Polizeipräsidium Köln verlangt hatte, die Tonbandaufzeichnungen von zwei Notrufen herauszugeben, mit denen sich das Opfer einer Gewalttat kurz vor seinem Tod an die Polizei gewandt hatte. Aus der Pressemitteilung vom 14.09.2012:

„Das Polizeipräsidium hatte die Veröffentlichung einer Tonbandkopie oder einer Abschrift mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter und den Schutz der Privatsphäre des 17jährigen Opfers abgelehnt. Das Gericht hat bestätigt, dass die Aufzeichnung der Notrufe vorläufig nicht herausgegeben werden müsse. Dies könne das strafrechtliche Ermittlungsverfahren beeinträchtigen. Ferner sei auf die schutzwürdigen Interessen des Verstorbenen und seiner Angehörigen Rücksicht zu nehmen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.“

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