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03. Kosten

Montag, 27. Oktober 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

1. Keine höheren Rechtsanwaltsgebühren bei bundesweiter Vertretung

Mit der bundesweiten Vertretung entstehen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Seiten des Rechtsanwalts je Gebühr keine höheren Geschäfts-, Termins- oder Verfahrensgebühren. Auch berechnen wir in bundesweiten Verfahren keine höheren Stundensätze für unsere Tätigkeit, wenn eine Abrechnung nach Zeitaufwand gewünscht wird und diese zulässig ist. Ob zusätzlicher zeitlicher Aufwand zu weiteren Gebühren führt, besprechen wir Ihnen vor Anfall der Gebühren gerne.

Im Falle einer reinen Rechtsberatung oder eines Webchecks ist es weder erforderlich, dass Sie uns persönlich vor Ort aufsuchen noch, dass wir mit Ihnen vor Ort Kontakt haben müssen. Auf Wunsch sind wir selbstverständlich hierzu in der Lage, wenn uns dies zu wirtschaftlichen Bedingungen möglich ist. Hierüber informieren wir Sie gerne. Unsere Mandanten stammen aus den unterschiedlichsten Bundesländern und auch aus dem Ausland; wahrgenommen haben wir die Interessen unserer Mandanten gleichermaßen national wie international.

2. Keine höheren Gerichtsgebühren bei bundesweiter Vertretung

Die Gerichtskosten erhöhen sich durch die Einschaltung eines ortsfremden Rechtsanwalts nicht.

3. Nicht immer: Reisekosten / Abwesenheitsgelder

In bestimmten Fällen können Reisekosten und Abwesenheitsgelder anfallen.
Zu beachten ist, dass eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten, auch gerichtlicher Natur, rechtsanwaltlich bearbeitet werden können, ohne dass der konkret mandatierte Rechtsanwalt vor Ort sein und Prozessverhandlungen wahrnehmen muss. Dementsprechend fallen auch keine Reisekosten, Spesen oder Abwesenheitsgelder an.

In außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten kann über die Reisekosten und Abwesenheitsgelder eine freie Pauschalvereinbarung getroffen werden; im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die unterlegene Partei die Reisekosten der obsiegenden Partei in angemessenem Maße zu tragen.

4. Entscheidend für Sie: die Qualifikation des Rechtsanwalts

Für Sie sollte daher weniger die Ortsnähe des von Ihnen gesuchten Rechtsanwalts zu Ihrem Unternehmenssitz sein, als vielmehr die Qualifikation und Erfahrung des Rechtsanwalts, der Sie in Ihrem Fall unterstützen soll. Ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht hat im Rahmen einer besonderen Prüfung besondere theoretische und praktische Qualifikationen unter Beweis gestellt, was von der zuständigen Rechtsanwaltskammer beurkundet wird.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie uns bitte an oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular/E-Mail (→Klicken Sie bitte auf diesen Link: Kontakt).

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
Telefax [auf Anfrage]

Mail damm[at]damm-legal.de
Web www.damm-legal.de

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09.00 - 13.00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
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