IT-Recht. IP-Recht. 360°

01. Was ist unzulässig?

Wird die E-Mail-Werbung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der vorherigen Einwilligung des Adressaten / Empfängers versandt, ist dies zulässig. Um dem Willen des Adressaten zu berücksichtigen und gleichwohl die Internetwerbung per Newsletter für sich zu nutzen, benötigt der Onlinehändler eine fundierte Kenntnis der Rechtslage, aber auch der technischen Möglichkeiten, um die Einwilligung des Kunden sicherzustellen. Bei der Versendung ist auf zwei Aspekte hinzuweisen, die Ihnen als Onlinehändler bekannt sein sollten:

a. Einfache Anmeldung

Die Anmeldung zur Eintragung in eine Newsletter-Liste kann initiativ erfolgen, indem der Kunde eine Seite des Onlinehändlers direkt aufsucht und sich dort anmeldet, aber auch anlässlich der Abwicklung eines Kaufvorgangs, indem der Kunde z.B. sein Einverständnis mit der Geltung bestimmter allgemeiner Geschäftsbedingungen und gleichzeitig der Zusendung von Werbe-E-Mails erklärt. Dieses Verfahren birgt für den Onlinehändler erhebliche Risiken. Für ihn ist nicht auszuschließen, dass die Eintragung von einem Dritten erfolgte, um den Adressaten durch die Belästigung mit unerwünschten E-Mails zu schädigen. Dem Onlinehändler obliegt es, nachzuweisen, dass tatsächlich der Adressat – und nicht etwa ein nicht-bevollmächtigter Dritter – seine Einwilligung für die Zusendung von Werbe-E-Mails erklärt hat.

b. Einwilligung vorwegnehmen

Nicht ausreichend und verboten ist es indes, die vom Kunden für die Zusendung von E-Mail-Werbung benötigte Zustimmung zu antizipieren, indem das „Ankreuz-Feld“ mit der Formulierung „Ja, ich bin mit der Zusendung aktueller Informationen per E-Mail einverstanden und mir ist bekannt, dass ich mich jederzeit wieder abmelden kann“ bereits angekreuzt ist, und es an dem Kunden liegt, sein fehlendes Einverständnis durch „Wegklicken“ des Kreuzchens („Opt-out“) zu dokumentieren. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 16.07.2008, Az. VIII ZR 348/06; ? bitte klicken Sie auf diesen Link, der JavaScript verwendet: BGH) entschieden.

c. Wie hilft Ihnen DR. DAMM & PARTNER?

Wie Sie die Einwilligung des Kunden zum Einhalt eines Newsletters wirksam und wettbewerbsrechtlich zulässig erhalten, erklären Ihnen DR. DAMM & PARTNER gerne auf Anfrage. Wir erklären Ihnen zugleich, welche technischen Schritte hierfür erforderlich sind und begleiten Sie erforderlichenfalls auf dem gesamten Weg der Einrichtung eines geeigneten Systems. Die Kosten unserer Beratung sind ein Bruchteil dessen, was Sie für eine Abmahnung wegen unerwünschter E-Mail-Werbung zu zahlen haben.

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

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