IT-Recht. IP-Recht. 360°

02. Praktische Kenntnisse IT

a. Allgemeines

Mit der Verleihung bestätigt die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung, dass der betreffende Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war (und ist) und auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutz über besondere theoretische Kenntnisse sowie besondere praktische Erfahrungen verfügt. Besondere besondere praktische Erfahrungen liegen gemäß § 2 Abs. 2 FAO vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Diese Kenntnisse umfassen im Bereich Informationstechnologierecht nach § 14 k FAO folgende Gebiete: FA IT im Onlinehandel.

b. Menge an gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen im Bereich Informationstechnologierecht setzt gemäß § 5 lit. r) FAO voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei mindestens 50 Fälle aus den hier (FA IT im Onlinehandel) genannten Rechtsbereichen (a. – i.) bearbeitet hat. Die Fälle müssen sich auf die Bereiche a. und b. sowie einen weiteren Bereich (c., d., e.-i.) beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle. Mindestens 10 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (z. B. Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) sein. Ebensolche Verfahren vor internationalen Stellen werden angerechnet.

c. Kanzleiinterne Anmerkung

Rechtsanwalt Dr. Damm hat mit seinem Antrag eine Auswahl von über 130 Fällen aus dem Informationstechnologierecht eingereicht. Herrn Dr. Damm wurde am 12.03.2008 das Recht zur Führung des Titels “Fachanwalt für Informationstechnologierecht” verliehen.

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