Ein kollegialer Hinweis für die diesen Blog mitlesenden Fachanwälte für IT-Recht, die ihrer Fortbildungspflicht nach § 15 Abs. 4 FAO zum Jahresende noch nicht (vollständig) nachgekommen sind. Die Hagen Law School bietet für einen meines Erachtens sehr günstigen Preis von 120,00 EUR bzw. 90,00 EUR ab sofort insgesamt
5 Fortbildungsstunden im IT-Recht per Online-Fortbildung
an, die von den Rechtsanwaltskammern als Fortbildung auch akzeptiert werden (Link zum Fortbildungsangebot, Kursnummer: 18-001-19). Die Hagen Law School bietet darüber hinaus auch Online-Fortbildung für andere Fachanwaltsschaften und seit mehreren Jahren zahlreiche Fachanwaltslehrgänge im Fernstudium an.