2019: Hagen Law School bietet Fortbildung für Fachanwalt für IT-Recht an / § 15 Abs. 4 FAO

veröffentlicht am 18. Oktober 2019

Ein kollegialer Hinweis für die diesen Blog mitlesenden Fachanwälte für IT-Recht, die ihrer Fortbildungspflicht nach § 15 Abs. 4 FAO zum Jahresende noch nicht (vollständig) nachgekommen sind. Die Hagen Law School bietet für einen meines Erachtens sehr günstigen Preis von 120,00 EUR bzw. 90,00 EUR ab sofort insgesamt

5 Fortbildungsstunden im IT-Recht per Online-Fortbildung

an, die von den Rechtsanwaltskammern als Fortbildung auch akzeptiert werden (Link zum Fortbildungsangebot,  Kursnummer: 18-001-19). Die Hagen Law School bietet darüber hinaus auch Online-Fortbildung für andere Fachanwaltsschaften und seit mehreren Jahren zahlreiche Fachanwaltslehrgänge im Fernstudium an.

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