Ab dem 01.08.2016 fällt das Recht der Netzbetreiber weg, vertraglich angeschlossene Anschlussinhaber zur Nutzung eines bestimmten Endgeräts, etwa eines Routers oder Modems, zu zwingen. Mehr hierzu finden Sie auf unserer Themen-Website www.damm-it-recht.de hier.
Ab dem 01.08.2016 haben Verbraucher die freie Endgerätewahl für ihren Internetanschluss / Router
veröffentlicht am 5. Februar 2016