AG München: Kein Umtausch-/ Rückgaberecht bei Nichtgefallen – jedenfalls nicht im Ladengeschäft!

veröffentlicht am 27. Februar 2012

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG München, Urteil vom 27.12.2011, Az. 155 C 18514/11
§ 346 BGB

Das AG München hat entschieden, dass bei einem Kauf von Waren in einem Ladengeschäft (hier: Unterwäsche in einem Miederwarengeschäft) grundsätzlich kein Recht auf Umtausch der Ware bzw. Rückgabe gegen Rückerstattung des Kaufpreises besteht. Dies sei nur möglich, wenn eine vertragliche Umtauschvereinbarung geschlossen worden sei, für die der Umtauschwillige beweispflichtig sei. Das Recht zur Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung müsse ebenfalls gesondert vereinbart werden. Ein Widerrufsrecht, wie im Fernabsatzgeschäft im Internet, besteht beim Kauf im Ladengeschäft, wo die Ware vor Abschluss eines Kaufvertrages in Augenschein genommen werden kann, gerade nicht.

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