IT-Recht. IP-Recht. 360°

Entwurf von AGB

1. Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinfacht den geschäftlichen Umgang mit dem Kunden. Wiederkehrende Vertragsbedingungen können verallgemeinert und über einen pauschalen Hinweis in ein Vertragsverhältnis einbezogen werden. Gleichwohl sind die rechtlichen Anforderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung (Gerichte) an die Wirksamkeit solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sehr streng. Verschiedene Gerichte (u.a. das LG Berlin, KG Berlin) gehen davon aus, dass unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellen und mithin kostenpflichtig abgemahnt werden können. Die Rechtsprechung zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen füllt viele Monographien und mehrere jeweils hunderte von Seiten starke Spezialkommentare. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für den fachlich nicht beschlagenen Laien kaum mehr überschaubar, zumal dieser Rechtsbereich Tag für Tag durch Urteile und Beschlüsse neue Facetten erhält.
.
Vor diesem Hintergrund ist es für den Onlinehändler erforderlich, den Inhalt und die konkrete Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem fachlich kompenten Rechtsanwalt zu besprechen. Diesen finden Sie bei DR. DAMM & PARTNER.
Allgemeine Geschäftsbedingungen „aus der Schublade“ gehören angesichts der immer vielfältiger werdenden Geschäftsmodelle und Verwendungs- zwecke der Vergangenheit an. Wir betreuen Sie vielfältigst individuell.

2. Verbindung von AGB mit gesetzlichen Pflichtinformationen

Durch verschiedene Gerichtsentscheidungen steht fest, dass der Onlinehändler gegenüber dem Verbraucher eine Vielzahl weiterer Erklärungen abzugeben hat, als dies bislang mit Vorhaltung des Impressums und einer Widerrufs- oder Rückgabebelehrung landläufig bekannt war. Erfüllt er diese Pflicht nicht, läuft er Risiko, auch insoweit kostenpflichtig abgemahnt zu werden. DR. DAMM & PARTNER verbinden ihre AGB mit gesetzlichen Pflichtinformationen, soweit möglich, und informieren über die Fälle, in denen eine Verbindung nicht empfehlenswert ist. Dabei kommt unserer Kanzlei ein reichhaltiger Erfahrungsschatz im Entwurf und im Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Gute.
.
Kontaktieren Sie uns und wir werden Ihnen unverzüglich einen Fragebogen übersenden, um für Sie ein transparentes Kostenangebot zu entwickeln (Kontakt).
.
I