BGH: An Deutsche gerichtete Werbung aus dem Ausland für Möbel-Plagiate unter Hinweis auf Importsystem stellt „Inverkehrbringen“ dar / Wagenfeld Leuchte II

veröffentlicht am 7. April 2016

BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 76/11
§ 17 Abs. 1 Fall 2 UrhG, § 28 Abs. 2 S.1 UrhG 

Der BGH hat entschieden, dass ein Möbel-Plagiat (hier: Nachahmung einer Wagenfeld-Leuchte) auch dann in Deutschland gemäß § 17 Abs. 1 Fall 2 UrhG in Verkehr gebracht wird, wenn der Hersteller der Kopie nur seine Werbung für den Erwerb dieser Plagiate auf in Deutschland ansässige potentielle Kunden ausrichtet und diese potentiellen Kunden durch ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten in die Lage versetzt, sich die Plagiate liefern zu lassen. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Wagenfeld-Leuchte II).


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