BGH, Urteil vom 14.07.2016, Az. III ZR 387/15
§ 127 Abs. 2 BGB, § 309 Nr. 13 BGB
Der BGH hat entschieden, dass bei Online-Partnerbörsen dem Verbraucher auch eine Möglichkeit zur Online-Kündigung eingeräumt werden muss. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Betreiber von Elitepartner.de. Diese verlangten früher (die AGB sind zwischenzeitlich geändert worden) eine eigenhändig unterschriebene schriftliche Kündigung, um einen Kundenvertrag zu beenden; eine Kündigung per E-Mail wurde nicht akzeptiert. Dies wiederum akzeptierte der BGH nicht, da die Partnervermittlungsbörse elitepartner.de rein online betrieben werde. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Internet-Partnervermittlungsbörse muss Möglichkeit zur Online-Kündigung einräumen).
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