BGH: Eine Rabattaktion zwischen Unternehmen kann rechtswidrig sein, wenn der freie Wettbewerb beeinträchtigt wird

veröffentlicht am 13. April 2018

BGH, Urteil vom 17.10.2017, Az. KZR 59/16
§ 1 GWB, § 21 Abs. 2 Nr. 1 GWB

Der BGH hat entschieden, dass eine Rabattaktion eines Diätkostherstellers an Apotheken rechtswidrig ist, wenn der Hersteller den Rabatt nur unter der Voraussetzung anbietet, dass das Produkt nicht unter einem bestimmten Verkaufspreis an Verbraucher abgegeben werde. Eine solche Festsetzung von Preisen beschränke den Wettbewerb und sei daher unzulässig. Die Apotheker würden an einer Festlegung von Preisen nach eigenem Gutdünken gehindert. Diese Beschränkung sei auch spürbar gewesen, da der Rabattzeitraum – zwar begrenzt auf eine Bestellung auf bis zu 90 Dosen – fast für das ganze Jahr 2014 und für alle Apotheken in Deutschland gegolten habe. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Wettbewerbsbeschränkende Rabattaktion).


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