BGH: Grundsätzlich keine Patentanwaltskosten bei hilfsweise geltend gemachten Markenrechtsansprüchen

veröffentlicht am 22. Juli 2019

BGH, Beschluss vom 09.05.2019, Az. I ZB 83/18
§ 91 ZPO, § 104 ZPO, § 140 Abs. 3 MarkenG 

Der BGH hat entschieden, dass in einem Rechtsstreit keine Patentanwaltskosten für die Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn die markenrechtlichen Ansprüche nur hilfsweise hinter namensrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden. Etwas andere gelte nur dann, wenn über die kennzeichenrechtlichen Hilfsansprüche eine gerichtliche Entscheidung mit einer entsprechenden Kostengrundentscheidung zugunsten desjenigen ergangen ist, der die Kostenfestsetzung beantragt hat. Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Grundsätzlich keine Patentanwaltskosten bei hilfsweise geltend gemachten Markenrechtsansprüchen):


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