BGH: Keine BGH-Entscheidung ohne Erstbewertung des Standes der Technik durch ein Patentgericht

veröffentlicht am 9. September 2015

BGH, Urteil vom 07.07.2015, Az. X ZR 64/13
§ 119 Abs. 3, Abs. 5 PatG

Der BGH hat darauf hingewiesen, dass es ein Grundgedanke des reformierten Patentnichtigkeitsverfahrens sei, dass die Patentfähigkeit zunächst durch das auch mit technisch sachkundigen Richtern besetzte Patentgericht bewertet und diese Bewertung durch den Bundesgerichtshof überprüft werde. Eine Endentscheidung durch den Bundesgerichtshof (§ 119 Abs. 5 PatG) ist daher regelmäßig nicht sachgerecht, wenn die Erstbewertung des Standes der Technik durch das Patentgericht unterblieben ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2012, X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 6062 Polymerschaum I). Zum Volltext der Entscheidung hier.

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