BGH: Pflicht zur Anbieterkennzeichnung auch in Printwerbung für Produkte im Onlineshop? / Vorlage von meinpaket.de an EuGH

veröffentlicht am 15. März 2016

BGH, Beschluss vom 28.01.2016, Az. I ZR 231/14
Art. 7 Abs. 4 EU-RL 2005/29/EG; § 5a Abs. 2 und 3 UWG

Der BGH hat dem EuGH per Beschluss die Frage vorgelegt, ob eine Internethandelsplattform, die Produkte ihrer Mitglieder (Händler) in Printwerbung bewirbt, in dieser Printwerbung auch eine vollständige Anbieterkennzeichnung vorzuhalten hat, obwohl die beworbenen Produkte ausschließlich über die Website der Internethandelsplattform zu beziehen sind, auf welcher die Anbieterkennzeichnung dann vorhanden ist. Den Volltext des Beschlusses finden Sie hier (BGH – Anbieterkennzeichnung in Printwerbung von meinpaket.de).


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