BGH: Rechtsbeschwerde gegen Beschluss des BPatG nur durch BGH-Anwalt

veröffentlicht am 21. August 2017

BGH, Beschluss vom 08.08.2017, Az. X ZB 12/16
§ 102 Abs. 5, § 109 Abs. 1 S.2 PatG

Der BGH hat darauf hingewiesen, dass auch die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundespatentgerichts nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen kann. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Rechtsbeschwerde gegen Beschluss des BPatG nur durch BGH-Anwalt).


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