BGH: Werbung mit bestimmter Wirkung eines Arzneimittels auch bei Vorliegen einer Studie irreführend, wenn Studie nicht den Anforderungen eines wissenschaftlichen Belegs entspricht

veröffentlicht am 25. April 2013

BGH, Urteil vom 06.02.2013, Az. I ZR 62/11
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 3 HWG

Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung für ein Arzneimittel irreführend ist, wenn sie sich zwar auf eine Studie stützt, diese aber nicht den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg entspricht oder die Studie auch abweichende, einschränkende Studienergebnisse nennt, auf welche in der Werbung nicht hingewiesen wird.

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