BGH: Werbung mit Preisnachlass muss eindeutig sein

veröffentlicht am 16. Dezember 2009

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 10.12.2009, Az. I ZR 195/07
§ 5 UWG

Der BGH hat entschieden, dass die Werbung mit einem Preisnachlass wettbewerbswidrig ist, wenn in der Werbung nicht klar und deutlich auf die Voraussetzungen und Bedingungen des Preisnachlasses hingewiesen wird. Die Beklagte warb mit einem Preisnachlass von 19% („ohne Mehrwertsteuer“) an einem bestimmten Tag. Allerdings erfuhren Kunden erst auf Nachfrage im Ladengeschäft, dass dieser Preisnachlass nicht für Waren gelte, die nicht im Geschäft vorrätig seien, sondern erst bestellt werden müssten. Der BGH stellt klar, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer so genannten Verkaufsförderungsmaßnahme dem Verbraucher bereits in der Werbung klar und vollständig mitgeteilt werden müssten, damit dieser seine Kaufentscheidung in Kenntnis aller relevanten Umstände treffen könne (JavaScript-Link: Pressemitteilung).

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