BGH: Wie hat der Online-Händler den Verbraucher aufzuklären? / Zur Zitierung des Gesetzestextes

veröffentlicht am 2. November 2009

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDer BGH befasst sich in einem noch laufenden Verfahren mit der Frage, in welcher Weise Online-Händler Verbraucher über deren gesetzliche Rechte aufklären müssen. Ein Urteil in dem zur Zeit laufenden Prozess soll am 09.12.2009 verkündet werden. Ein wesentlicher Punkt, mit dem die Richter sich befassen, ist, ob Wiederholungen des Gesetzestextes in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Information über die Rechte ausreichend sind und ob diese Zitierungen immer vollständig sein müssen. Anlass ist eine Verbraucherschutzklage des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen ein Unternehmen, welches in seinen AGB gesetzliche Vorschriften nur zum Teil zitiert hatte. Dies sei nach Auffassung des VZBV intransparent und würde Verbraucher in die Irre führen.

Der Vorsitzende Richter des 8. Zivilsenats wies jedoch bereits darauf hin, dass die Regelungen für den Fernabsatzhandel schon im Gesetz selbst sehr kompliziert geregelt seien und dies die Formulierung von AGB erschwere. Nach Veröffentlichung des Urteils werden wir über die Entscheidung und deren Folgen berichten. Auf den laufenden Prozess hingewiesen hat focus online (Link: Newsmeldung).

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