BGH: Zur Wettbewerbswidrigkeit von Sammelaktionen, die an Minderjährige gerichtet sind

veröffentlicht am 15. März 2016

BGH, Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 160/05
§ 1 UWG a.F., § 4 Nr. 2 UWG a.F.

Der BGH hat entschieden, dass werbende Sammel- oder Treueaktionen, die sich insbesondere an Minderjährige richten, nicht per se wegen der Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit wettbewerbswidrig sind. Es komme auf die konkrete Ausgestaltung der Werbung an. Soweit auch ein Minderjähriger in der Lage sei, die Sammelaktion hinsichtlich wirtschaftlicher Bedeutung, Preiswürdigkeit und finanzieller Belastung hinreichend zu überblicken, liege kein Verstoß gegen lauterkeitsrechtliche Vorschriften vor. Vorliegend seien die Sammelpunkte auf Schokoriegel-Verpackungen nicht zu beanstanden gewesen. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier (BGH – Sammelaktion für Schoko-Riegel).


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