BMF: Weisung zur Steuerpflichtigkeit von grenzüberschreitender Softwareüberlassung

veröffentlicht am 29. November 2017

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 27.10.2017 erläutert, unter welchen genauen Umständen die grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken zu einer beschränkten Steuerpflicht und Steuerabzug führt. Näheres finden Sie hier (BMF – Weisung zur Steuerpflichtigkeit von grenzüberschreitender Softwareüberlassung).


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