Der Deutsche Bundestag hat den von der Bundesregierung am 05.11.2008 eingebrachten Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht am 02.07.2009 beschlossen. Am 10.07.2009 passierte das Gesetz den Bundesrat. Die Vorschriften zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie treten am 31.10.2009 in Kraft, im Übrigen – also insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen zum Widerrufsrecht – tritt das Gesetz zum 11.06.2010 in Kraft. (JavaScript-Link: BMJ).
Zu den wesentlichen Änderungen gehören ein vereinheitlichtes 14-tägiges Widerrufsrecht sowohl für eBay- als auch für Onlineshop-Verkäufer. Die Wertersatzpflicht soll ebenfalls einheitlich geregelt werden. Dies findet unser Interesse, steht doch noch für dieses Jahr eine Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-489/07 (Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger) an, in welcher die Wertersatzpflicht nach deutscher Mundart gänzlich gekippt werden könnte (Link: EuGH). Stellungnahmen von Sachverständigen des Bundestages kritisieren im Übrigen, dass auch die neue Widerrufsbelehrung aus Sicht der Verbraucher mehr als unverständlich sei. Riskant wird die Verwendung der neuen Widerrufsbelehrung 2010 für solche Onlinehändler, die in Bezug auf eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung abgemahnt wurden und in der Folge eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Der mit Annahme der Unterlassungserklärung geschlossene Vertrag müsste in Ansehung der geänderten Rechtslage, je nach konkreter Formulierung, unter Umständen gekündigt werden.