BMJ: Im Onlinehandel gilt ab 2010 ein neues Widerrufsrecht

veröffentlicht am 16. Juli 2009

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Deut­sche Bun­des­tag hat den von der Bun­des­re­gie­rung am 05.11.2008 ein­ge­brach­ten Re­gie­rungs­ent­wurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht am 02.07.2009 be­schlos­sen. Am 10.07.2009 passierte das Ge­setz den Bun­des­rat. Die Vor­schrif­ten zur Um­set­zung der Zah­lungs­diens­te­richt­li­nie tre­ten am 31.10.2009 in Kraft, im Üb­ri­gen – also insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen zum Widerrufsrecht – tritt das Ge­setz zum 11.06.2010 in Kraft. (JavaScript-Link: BMJ).

Zu den wesentlichen Änderungen gehören ein vereinheitlichtes 14-tägiges Widerrufsrecht sowohl für eBay- als auch für Onlineshop-Verkäufer. Die Wertersatzpflicht soll ebenfalls einheitlich geregelt werden. Dies findet unser Interesse, steht doch noch für dieses Jahr eine Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-489/07 (Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger) an, in welcher die Wertersatzpflicht nach deutscher Mundart gänzlich gekippt werden könnte (Link: EuGH). Stellungnahmen von Sachverständigen des Bundestages kritisieren im Übrigen, dass auch die neue Widerrufsbelehrung aus Sicht der Verbraucher mehr als unverständlich sei. Riskant wird die Verwendung der neuen Widerrufsbelehrung 2010 für solche Onlinehändler, die in Bezug auf eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung abgemahnt wurden und in der Folge eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Der mit Annahme der Unterlassungserklärung geschlossene Vertrag müsste in Ansehung der geänderten Rechtslage, je nach konkreter Formulierung, unter Umständen gekündigt werden.

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