Börsenverein: eBooks sollen nun doch der Preisbindung unterliegen

veröffentlicht am 1. Oktober 2008

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat eine Stellungnahme zum Vertrieb preisgebundener eBooks verfasst, die auf dessen Website abgerufen werden kann (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Börsenverein). Nachdem der Börsenverein noch vor einigen Jahren selbst zu der Wertung gelangt war, dass eBooks preisbindungsrechtlich gleich zu behandeln seien wie Hörbücher, d.h. wie diese nicht preiszubinden seien, hat sich diese Auffassung angesichts steigender Umsätze mit eBooks verändert. Diese Beurteilung könne – insbesondere angesichts der inzwischen deutlicher gewordenen Marktverhältnisse – nicht mehr aufrecht erhalten werden. Ausschlag gebend waren wohl weniger die – unveränderten – rechtstatsächlichen Grundlagen der Bewertung, als vielmehr die Profitabilität des eBooks. Wenig erstaunlich wird daher das eBook nunmehr als preisgebundenes Buch angesehen. Interessanter ist schon die gelieferte Begründung:

Bücher im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes gemäß § 2 Abs. 1 seien auch „Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartografische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind“. Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes sei davon auszugehen, dass die Gerichte den preisungebundenen Handel mit eBooks als Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz einstufen würden. Dafür spreche auch, dass sich der Gesetzgeber bei der Formulierung von § 2 Abs. 1 BuchPrG habe „erkennbar von der Entscheidung »NJW CD-ROM« des Bundesgerichtshofs leiten lassen, der schon unter dem bis 2002 gültigen Preisbindungs-Sammelrevers die Preisbindung bestimmter elektronischer Verlagserzeugnisse bejaht hat.“ Es sei im Übrigen unstrittig, dass elektronische Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften preisgebunden werden können.

I