BPatG, Beschluss vom 30.05.2016, Az. 9 W (pat) 32/13
§ 1 Abs. 1 PatG
Das BPatG hat mit dem vorliegenden Beschluss über die Patentierbarkeit eines Wischerblatts für Pkw entschieden und auf Grund vorbestehender Erfindungen die erfinderische Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 PatG verneint. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier (BPatG – Patentierbarkeit von Pkw-Wischerblättern).
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