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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 13. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Internetauktionsplattform swoopo.de hat mitgeteilt, dass Kunden seit dem 08.07.2009 die Möglichkeit offen steht „jederzeit aus einer laufenden Auktion auszusteigen und das bebotene Produkt direkt [zu] kaufen. Hierbei können die gesamten angefallenen Gebotskosten auf den Warenwert angerechnet werden.“ (JavaScript-Link: Pressemitteilung). „Ab sofort besteht für jeden Teilnehmer die Möglichkeit, das Produkt zu einem  günstigen Preis zu kaufen, wenn er nicht mehr mitbieten möchte“, so Vorstand Gunnar Piening. Der Wert der bis dahin eingesetzten Gebote gehe dabei nicht verloren. Er werde komplett als Rabatt vom Kaufpreis abgezogen. Anders als bei anderen Auktionshäusern sei die Auktion mit dem Direktkauf nicht beendet, sondern laufe für alle anderen Teilnehmer weiter. Man garantiere, dass der Artikel in ausreichender Menge zur Verfügung stehe.

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