Das Imperium schlägt zurück: RA Dr. Kornmeier bei Financial Times Deutschland / Filesharing

veröffentlicht am 6. Dezember 2009

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEin bekanntes Sprichwort besagt, dass Angriff die beste Verteidigung ist. So schlägt der in diesen Tagen arg in die Defensive gedrängte Kollege Dr. Kornmeier (Link: Fax) in einem Interview der Financial Times Deutschland jetzt zurück. Hellhörig macht die ausweichende Antwort des Kollegen auf die Frage der FTD, ob das Fax tatsächlich von ihm stamme. „Zu illegal und vor allem anonym im Internet veröffentlichten Dokumenten werden wir uns nicht äußern.“ Dies ist natürlich sein gutes Recht und verurteilt werden soll der Mann allein deswegen auch nicht. Er hat aber auch die Möglichkeit verstreichen lassen, die Vorwürfe zu entkräften.

Absolut richtig finden wir den Einwand Kornmeiers, es sei perfide, dass einige Anwälte von abgemahnten Rechtsverletzern Honorare verlangten, die teilweise sogar höher seien als die den Abgemahnten angebotenen Vergleichszahlungen. Derartige Geschäftspraktiken pflegt unsere Kanzlei glücklicherweise nicht. Andererseits fragen wir uns, warum der Kollege Kornmeier dem „perfiden“ Treiben nicht sofort entgegenwirkt. Ohne seine Abmahnungen hätten die „abzockende Opferanwälte“ nämlich viel weniger Boden für ihre Gebührenpraktiken.

Der aufmerksame Leser wird übrigens festgestellt haben, dass der Geschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Udo Henke, die Auffassung unserer Kanzlei zur nur ausnahmsweise gegebenen Angemessenheit von Erfolgshonoraren im Ergebnis bestätigt.

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