Der sog. Düsseldorfer Kreis hat eine Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ unter Leitung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht einberufen und diese beauftragt, Anwendungs- hinweise zu den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes für den werblichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu erstellen.
Im Ergebnis wurden Anwendungshinweise formuliert, die in dem nachfolgend verlinkten Dokument abgedruckt und als beschlossen anzusehen sind (hier).
Der Düsseldorfer Kreis: Zu den Anwendungshinweisen der Datenschutzaufsichtsbehörden zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke
veröffentlicht am 18. Dezember 2013