EBAY: Artikelbeschreibung darf keine Links zu externen Webseiten enthalten / Versteigerung zu Jacko’s Neverland Ranch vertagt

veröffentlicht am 13. August 2009

eBay reagiert auf die Verlinkung externer Seiten bisweilen sensibel. „Es ist grundsätzlich verboten, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen sowie Verlinkungen und andere Verbindungen (z.B. sogenannte „Call me“-Schaltflächen oder Links) zu Live-Chat-Systemen in die eBay-Artikelseiten einzufügen. Als Links gelten dabei auch eBay-Fenster, erstellt über „eBay auf meiner Seite“ sowie nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon.“ (JavaScript-Link: eBay). Ausnahmen von diesem Grundsatz werden von eBay nur zugelassen, wenn die dabei verwendeten Linktexte allein den mit den Ausnahmen verfolgten Zwecken dienen.  Diese Linktexte sind insbesondere dann nicht erlaubt, wenn sie andere, nicht bei eBay angebotene Artikel bewerben. Ausnahmen gelten für:

1. Immobilienangebote sowie Ferienwohnungen und -häuser im Anzeigenformat,
2. eBay-interne Verlinkungen, die zu anderen eBay-internen Seiten führen z.B. auf die Mich-Seite des Verkäufers,
3. Verweise zu externen Seiten autorisierter Serviceanbieter (z.B. Versandservices, Bezahlservices, Treuhandservices, Versicherungen),
4. Links, die für die Durchführung von Auktionen in der Rubrik „Stars & Charity“ notwendig sind,
5. Verweise, die für die Beschreibung von Angeboten, die den Verkauf von Domains oder Bannerwerbeplatz zum Inhalt haben, unerlässlich sind,
6. per HTML-Tag in den Quellcode der Angebotsbeschreibung eingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten Artikelbildern und PDF-Dateien
7. per HTML-Tag in den Quellcode der Angebotsbeschreibung eingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten PDF-Dateien, die eine nach dem Fernabsatzrecht erforderliche Widerrufs- bzw. Rückgabe (Rücktritts)-Belehrung des gewerblichen Verkäufers enthalten, sofern diese Belehrung auch auf der Artikelseite bzw. Mich-Seite vorgehalten wird,
8. Verweise, sofern gesetzliche Vorschriften eine Ausnahme zwingend vorschreiben.
9. die Einbindung eines Live-Chat Systems über das eBay-Verkaufsformular.

Probleme bekam nun die Value Maps GmbH, Betreiberin des „Immobilienportals“ whatsyourplace.de, als sie Jacko’s Neverland Ranch für das Rote Kreuz versilbern wollte. (JavaScript-Link: wyp).  Die ursprünglich gestartete Versteigerung der Neverland-Ranch (Link führt zur wieder eingestellten Auktionsseite) wurde von eBay gelöscht. In der automatisch versandten Begründungsmail hieß es in der gebotenen Kürze:

„In Ihrem Angebot ist ein unzulässiger Link enthalten. Sie können z.B. keinen Link zu Websites angeben, die einen Kauf und Verkauf außerhalb von eBay anbieten, oder zu Websites zum Verkauf von Artikeln, die auf eBay nicht zulässig sind. Als Links gelten dabei anklickbare Hyperlinks, nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon sowie Links, die in einem Bild enthalten sind.“

Value Maps hierzu: „Unser Angebot enthielt „einen Teil einer nicht aktivierten URL“ zum Grundstück, mit dem erklärenden Zusatz, dass diese URL Teil des Angebotspaketes ist. Das zur Versteigerung stehende Neverland-Grundstück steht jedoch auf [whatsyourplace.de] nicht zum Verkauf. Weiterhin werden keine Artikel angeboten, die auf eBay nicht zulässig sind. Die Begründung von eBay greift also nicht.“

Was wir davon halten? Jacko`s Ranch bei eBay Deutschland? Die Value Mapper: „Es handelt sich bei dem hier angebotenen Grundstück NICHT um „realen“ Grund und Boden auf der Neverlandranch, sondern um das entsprechende virtuelle Grundstück auf der Onlineplattform WhatsYourPlace„. Ach so!

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