EBAY: Seit dem 22.05.2008 gilt ein neues System für Negativbewertungen

veröffentlicht am 20. Juni 2008

Seit dem 22. Mai 2008 ist auf der Internethandelsplattform eBay ein neues Bewertungssystem zu beachten.

Neuerdings können Verkäufer keine Bewertungen mehr über Käufer abgeben (Grund u.a.: Schutz des Käufers vor Rachebewertung) und die einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen über die eBay-Website wurde abgeschafft (Grund u.a.: Schutz des Käufers vor erpresster Rücknahme negativer Bewertung mittels der verbotenen Androhung von Rachebewertung). Wiederholte Bewertungen durch das selbe Mitglied werden mehrfach gezählt. Der Prozentsatz positiver Bewertungen bemisst sich nach den Ergebnissen der zurückliegenden 12 Monate. Neutrale Bewertungen finden in der Statistik nach unserer Bewertung im Ergebnis wie negative Bewertungen Niederschlag. Weitere Informationen finden Sie auf den eBay-Informationsseiten (? Klicken Sie auf diesen Link, der Java-Script verwendet: Bewertungssystem).

Die insoweit empfindlich benachteiligten eBay-Verkäufer sollen auch geschützt werden, wobei fraglich ist, ob diese Schutzmechanismen im täglichen eBay-Rechtsverkehr greifen:
eBay hat angekündigt, gegen Käufer verstärkt vorzugehen, die versuchen, Verkäufer mit neutralen oder negativen Bewertungen zu erpressen. Falls eBay einen Verstoß feststellt, soll dies im Mitgliedskonto des Käufers vermerkt werden. Ein Verstoß gegen diesen und weitere eBay-Grundsätze kann grundsätzlich zu einer Löschung von Angeboten und Suchanzeigen, Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich); vorläufigem oder endgültigem Ausschluss vom eBay-Marktplatz; Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote und Verlust des PowerSeller-Status führen, wobei allein eBay die Einleitung von Sanktionen und deren Bestimmung obliegt. Weitere Informationen finden Sie auf den eBay-Informationsseiten (? Klicken Sie auf diesen Link, der Java-Script verwendet: Bewertungserpressung).

Da Käufer wohl in der Vergangenheit häufig voreilig einen Betrugsversuch witterten, wenn die Ware nicht binnen 1-2 Werktagen nach Bestellung ausgeliefert wurde, und dementsprechend voreilig negative Bewertungen abgaben, muss der Käufer nunmehr vor Abgabe einer negativen Bewertung bestätigen, dass eine ausreichende Wartezeit auf die Lieferung der Ware verstrichen ist und dass der Käufer bereits versucht hat, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um den Status der Lieferung zu klären. Weitere Informationen finden Sie auf den eBay-Informationsseiten (? Klicken Sie auf diesen Link, der Java-Script verwendet: Bewertungssystem).

Nur noch in wenigen Ausnahmefällen ist eine Entfernung des Bewertungspunkts, des Bewertungskommentars  oder der kompletten Bewertung möglich, z.B. wenn dieser diffamierend oder rassistisch ist (? Klicken Sie auf diesen Link, der Java-Script verwendet: Bewertungsrücknahme).

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

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