EU: Neue Kennzeichnungspflicht für vorverpackte ökologische Lebensmittel

veröffentlicht am 10. Juli 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAb dem 01.07.2010 sind vorverpackte ökologische Lebensmittel mit dem nachfolgenden EU-Siegel zu kennzeichnen. Eine Wiedergabe in Schwarz-weiß ist möglich, wenn die Wiedergabe in Farbe nicht „zweckmäßig“ ist. Die Kennzeichnung geht zurück auf die EU-Verordnung 271/2010 vom 24.03.2010. Für bestehende Vorräte von Erzeugnissen und für Verpackungsmaterial sind Übergangsfristen vorgesehen. Nationale Bio-Siegel dürfen neben, aber nicht zum Ersatz des oben genannten Siegels verwendet werden.

Bio-Siegel EU

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