EuG: Coca-Cola-Flasche ohne Riffelung kann nicht als dreidimensionale Marke eingetragen werden

veröffentlicht am 25. Februar 2016

EuG, Urteil vom 24.02.2016, Az. T-411/14
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009

Das EuG hat entschieden, dass die Kontur eine Coca-Cola-Flasche ohne Riffelung nicht als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist. Die Form besitze keine ausreichende Unterscheidungskraft und hätte diese auch nicht durch Benutzung erworben. Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweiche und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllen könne, besitze Unterscheidungskraft. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung hier.

I