EuGH: Kann der Geschmack eines Lebensmittels urheberrechtlich geschützt sein?

veröffentlicht am 19. November 2018

EuGH, Urteil vom 13.11.2018, Az. C-310/17
Art. 1-4 Richtlinie 2001/29

Der EuGH hat entschieden, dass der Geschmack eines Lebensmittels (hier: Streichkäse) nicht dem urheberrechtlichen Schutz unterfällt, da der Geschmack nicht als „Werk“ einzustufen ist. Eine genaue und objektive Identifizierung des Geschmacks eines Lebensmittels sei wissenschaftlich derzeit nicht möglich, ebenso wenig eine Unterscheidung vom Geschmack gleichartiger Erzeugnisse mit technischen Mitteln. Der „Schöpfer“ eines Lebensmittels könne daher keine Ausdrucksform über den Geschmack erreichen, welche das „Werk“ mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbar machen würden. Ein Urheberrechtsschutz sei demnach nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung hier (EuGH – Urheberrechtsschutz für Geschmack?).


Ist Ihr Werk schutzfähig?

Haben Sie ein Produkt und möchten wissen, ob dieses urheberrechtlich geschützt ist und ob Sie gegen einen Nachahmer per Abmahnung vorgehen können? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.


I