EuGH: Markenschutz für den Zauberwürfel („Rubik’s Cube“) wieder fraglich – Urteil des EuG wurde aufgehoben

veröffentlicht am 18. November 2016

EuGH, Urteil vom 10.11.2016, Az. C-30/15
Art. 7 der Verordnung Nr. 40/94

Der EuGH hat entschieden, dass das Urteil des Europäischen Gerichts, dass der sog. Zauberwürfel als dreidimensionale Marke schutzfähig sei, aufgehoben wird. Das Gericht sowie zuvor das Europäische Markenamt (EUIPO) hätten nicht ausreichend beachtet, dass im Rahmen der Prüfung der Schutzfähigkeit die wesentlichen Merkmale der fraglichen Würfelform im Hinblick auf die technische Funktion der durch diese Form dargestellten Ware beurteilt werden müssten. Die Feststellung der Vorinstanz, dass die auf jeder Seite des betreffenden Würfels erkennbare Gitterstruktur keine technische Funktion erfülle, sei unzutreffend. Zudem würde durch die Anerkennung der Schutzfähigkeit dem Inhaber der fraglichen Marke ermöglicht, den durch die Anmeldung dieser Marke gewährten Schutz auf alle Arten von Puzzles ähnlicher Form zu erstrecken, d. h. auf alle dreidimensionalen Puzzles, deren Bestandteile, unabhängig von ihrer Funktionsweise, die Form eines Würfels darstellen. Das EUIPO muss nunmehr unter Berücksichtigung der Ausführungen des EuGH neu entscheiden. Zum Volltext der Entscheidung hier (EuGH – Zauberwürfel).


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