Die IHK Schleswig-Holstein ist nach eigenen Angaben „in die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingetreten.“ Dabei geht es um die Frage, ob Fanpages bei Facebook oder der Einsatz des „Gefällt mir“- bzw. „Like“-Buttons auf der eigenen Website aus Datenschutzgründen verboten sind. Marcus Schween, „Federführer Recht“ der IHK Schleswig-Holstein, erklärte: „Wir sind froh, dass es jetzt zu einer gerichtlichen Klärung kommt, weil die bereits entstandenen Wettbewerbsverzerrungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein ausgeräumt werden können“. Die IHK gehe davon aus, dass das ULD in Sachen Facebook von der Inanspruchnahme weiterer Unternehmen Abstand nehmen werde. Die Pressemitteilung vom 23.01.2012 finden Sie hier.
FACEBOOK: IHK Schleswig-Holstein verklagt Unabhängiges Landesdatenschutzzentrum (ULD) zur Klärung der Frage, ob Fanpages und „Gefällt mir“-Button datenschutzrechtlich zulässig sind
veröffentlicht am 24. Januar 2012